Ober-Mörler Nachrichten, 15.04.2016

    Brauchtumspflege zwischen Tradition und Innovation
     
    In diesem Jahr möchten wir uns außerhalb der Fassenachtszeit  in einer ein wenig mit den Ursprüngen und der Fortentwicklung der Brauchtumspflege der Ober-Mörler Fassenacht und auch anderen Fassenachtstraditionen beschäftigen. Fortführen möchten wir diese Serie mit einem Bericht von Jürgen Geck, der uns über das Narrengericht zu Stocken berichtet.
     
    Ein Blick über den närrischen Tellerrand – Das Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken
     
    Ein weiteres Kapitel der Kuriositäten der schwäbisch-alemannischen Fastnacht findet man in Stockach, einer Kleinstadt die an den nordwestlichen Zipfel des Bodensees grenzt. 
     
    Es begab sich im Jahr 1315 als der Herzog Leopold I von Habsburg mit seiner Heerschar gegen Hirten und Bauern des Dorfes Steinen in die Schlacht zog. Diesen wurde vorgeworfen ein Kloster, dass unter dem Schutz des Herzogs stand, überfallen zu haben. Als wirklicher Grund für die Auseinandersetzung werden jedoch unterschiedliche Ansichten über die Nutzung von Wald, Feld und Flur angesehen.
    Unterhalb des Morgartenberges traf Leopold mit seinen Gefolgsleuten auf die Einwohner von Steinen, denen es überraschend gelang, Leopold und seine Mannschaft zu schlagen. Vor Beginn der Schlacht hatte Leopold im Verlauf eines Kriegsrates seinen Hofnarren um einen Ratschlag gebeten. Der Rat des Narren, des Kuony von Stocken: „Man solle lieber darüber nachdenken, wie man aus der Gegend heil wieder herauskomme“ fand kein Gehör. Nach der verlorenen Schlacht durfte der Narr dennoch für seinen weisen Rat einen Wunsch äußern. Er bat darum, dass in seiner Geburtsstadt Stockach einmal jährlich, zwischen Lichmess und Lätare (4. Sonntag der Fastenzeit), von den Einwohnern Gericht gehalten werden darf. Herzog Albrecht II, Bruder Loepolds, erteilte dieses Privileg auf das sich noch heute das Stockacher Narrengericht beruft.
     
     
    Im Jahr 1687 wurde die "Satzung und Ordnung" des Stockacher Narrengerichts 
    Verfasst und niedergeschrieben, darin ist der jährliche Ablauf der Fasnacht festgehalten. Das Gericht erhält umfassende Rechte, wie und an wen Strafen auszusprechen sind und erteilt an die sogenannten Laufnarren während der Fastnachtszeit die zweizipflige Narrenkappe zu tragen. 
     
    Die Abhaltung von Gerichtsverhandlungen auf offener Strasse verlor im 19. und 20. Jahrhundert an Bedeutung. Seit 1960 jedoch finden am „Schmotzige Dunschtig“, der Donnerstag unserer Weiberfassenacht, die Gerichtsverhandlungen im Rahmen einer Sitzungsfastnacht wieder statt. Der erste Beklagte war der baden-württembergische Ministerpräsident Kurt Georg Kiesinger. Seither hat alljährlich ein Regional-, Landes- oder Bundespolitiker zur Verhandlung zu erscheinen. Die Beschränkung auf männliche Beklagte wurde 1997 aufgehoben, als Annette Schavan (Kultusministerin von Baden-Württemberg) geladen wird. In all den Jahren gelang es nur einem Beklagten auf Milde zu treffen und einen Freispruch zu erlangen. Diese durchaus umstrittene Entscheidung stellte sich im Nachhinein jedoch als krasses Fehlurteil heraus. So wurden in den vergangenen Jahren politische Schwergewichte wie Angela Merkel, Andrea Nahles, Winfried Kretschmann, Peter Altmaier und in 2016 Alexander Dobrindt vorgeladen und vom Hohen Grobgünstigen Narrengericht für schuldig erklärt. Die Strafen bemessen sich auf teilweise mehr als vier „Eimer“ Wein, wobei das österreichische Hohlmaß dafür herangezogen wird. Ein Eimer bemisst danach immerhin fast 60 Liter. 
     

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