Liebe Clubmitglieder,

    am Freitag, den 24. Mai 2024 findet unsere Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2023 im Bonifatiussaal statt. Beginn ist um 20:00 Uhr. Dazu möchten wir Euch herzlich einladen.

    Tagesordnung
    1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellung der ordnungsgemäßen
    Ladung und der Tagesordnung
    2. Totenehrung
    3. Geschäftsberichte der Vorsitzenden, der Kassenwartin und des Leiters Musikzug
    4. Bericht der Revisoren
    5. Diskussion über die Berichte
    6. Entlastung des Vorstandes
    7. Satzungsänderung
    8. Satzungsgemäße Neuwahlen verschiedener Vorstandspositionen
    9. Abstimmung über das neue Vereinslogo/Wappen (Auswahl unter drei Vorschlägen)
    10. Verschiedenes

    Anträge zu der Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2024 sind bis zum 8. Tag vor der Versammlung textlich an den 1. Vorsitzenden einzureichen.

    Der Vorstand

    Folgende Satzungsänderung steht zur Abstimmung

    Aktuelle Fassung
    § 9 Mitgliederversammlung:
    (10)
    a) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren in Jahren mit gerader Jahreszahl:
    1. den 1. Vorsitzenden
    2. den Kassenwart
    3. den Abteilungsleiter Musikzug
    4. den Abteilungsleiter Tanzgruppen
    5. 3 Mitglieder als Ältestenrat und Schiedsgericht
    6. den Hallenwart
    7. den Zeugwart
    8. den Pressewart

    b) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren in Jahren mit ungerader Jahreszahl:
    1. den stellvertretenden Vorsitzenden
    2. den stellvertretenden Kassenwart
    3. den Schriftführer
    4. den Abteilungsleiter Musikschule
    5. den stellvertretenden Abteilungsleiter Tanzgruppen
    6. 2 Revisoren und 1 stellvertretenden Revisor
    7. maximal 8 Beisitzer

    Vorgeschlagene zukünftige Fassung
    § 9 Mitgliederversammlung:
    (10)
    a) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren in Jahren mit gerader Jahreszahl:
    1. den 1. Vorsitzenden
    2. den Kassenwart
    3. den Abteilungsleiter Musikzug
    4. den Abteilungsleiter Tanzgruppen
    5. 3 Mitglieder als Ältestenrat und Schiedsgericht
    6. den Kinder- und Jugendwart
    7. den Zeugwart
    8. den Pressewart

    b) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren in Jahren mit ungerader Jahreszahl:
    1. den stellvertretenden Vorsitzenden
    2. den stellvertretenden Kassenwart
    3. den Schriftführer
    4. den Abteilungsleiter Musikschule
    5. den stellvertretenden Abteilungsleiter Tanzgruppen
    6. den stellvertretenden Kinder- und Jugendwart
    7. 2 Revisoren und 1 stellvertretenden Revisor
    8. maximal 8 Beisitzer

    Aktuelle Fassung
    § 10 Vorstand:
    (1) Der Vorstand besteht aus:
    1. Vorsitzender
    2. Stellvertretender Vorsitzender
    3. Kassenwart
    4. stellvertretender Kassenwart
    5. Schriftführer
    6. Beisitzer
    7. Ältestenrat
    8. Abteilungsleiter
    9. Pressewart
    10. Hallenwart
    11. Zeugwart
    12. Elferratspräsident

    Vorgeschlagene zukünftige Fassung
    § 10 Vorstand:
    (1) Der Vorstand besteht aus:
    1. Vorsitzender
    2. Stellvertretender Vorsitzender
    3. Kassenwart
    4. stellvertretender Kassenwart
    5. Schriftführer
    6. Beisitzer
    7. Ältestenrat
    8. Abteilungsleiter
    9. Pressewart
    10. Kinder- und Jugendwart
    11. stellvertretender Kinder- und Jugendwart
    12. Zeugwart
    13. Elferratspräsident

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